
Gute Neuigkeiten in Sachen Recycling: Eine aktuelle und breit angelegte Untersuchung des FFI (Fachverband Faltschachtel-Industrie) durch die Papiertechnische Stiftung hat ergeben, dass bei allen untersuchten Faltschachtelmustern die Faserstoffkomponente der verschiedenen Verpackungen dem stofflichen Recyclingkreislauf vollständig wieder zuführbar ist. Die Faserstoffausbeute verringert sich in der Regel nur um den Anteil papierfremder Bestandteile des Produktes wie Kunststoffe aus Befensterungen oder Barriere-Beschichtungen.
Die Qualität der Fasern bleibt bestehen
Kunststoffbestandteile waren in der Sortierung gut trennbar, auch wenn sie geringfügig zerfallen. Dabei ging es um Innenbeschichtungen und Außenkaschierungen. Es wurde belegt, dass eine Recyclingfähigkeit auch bei einseitig beschichteten Faltschachteln in der Altpapier-Haushaltssammelware vorliegt.
„Mit der Untersuchung bestätigt sich die seit Jahrzehnten gelebte Praxis, wonach der Konsument alles richtig macht, wenn er Faltschachteln nach der Produktentnahme zum Recycling ins Altpapier gibt“, legt Andreas Helbig, FFI Vorstandssprecher, dar. Das Recyceln von Produkten aus Papier, Karton oder Pappe ist seit Jahrzehnten fest etabliert – die Recyclingquote des Altpapiers als Rohstoff bringt den Erfolg deutlich zum Ausdruck. „Die Kreislaufführung des Rezyklats „Altpapierfaser“ – auch aus Faltschachteln – ist praktizierte Nachhaltigkeit.“ so Helbig.
Nachweise werden von Stakeholdern gefordert
Die aktuelle Untersuchung wird vom FFI als ein entscheidender Lösungs- und Diskussionsbeitrag verstanden, gerade in Anbetracht der aktuellen umwelt- und gesellschaftspolitischen Debatte, die eine Kreislaufführung und Recyclingfähigkeit von gebrauchten Verpackungen mit sich brachte.
Es werden zunehmend Grundsätze und Standards für Verpackungen von Handel und Markenartikelindustrie formuliert. Ihnen zufolge sollen diese bestimmte Rezyklat-Anteile aufweisen oder generell recyclingfähig sein. Doch die dualen Systeme fungieren nach einem gesetzlichen Auftrag, durch den alle privaten Endverbraucher über die Trennung von gebrauchten Verpackungsmaterialien informiert werden sollen. Dies ist nur mit Belegen und Empfehlungen für Abgrenzungskriterien für eine korrekte Zuordnung von Materialien zu den verschiedenen Erfassungssystemen (Blaue Tonne, Restmüll, Gelber Sack etc.) möglich. Auch ist der Gesetzgeber in gewisser Weise dafür zuständig, da er die Verantwortung für ein Inverkehrbringen von Verpackungsmaterialien trägt und die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit dieser konkretisiert.
Es ergeben sich viele Fragen zum Thema Materialkombinationen und Veredelungsverfahren, die jeweils die individuellen Recyclingfähigkeiten der Faltschachteln beeinflussen können. Die Antworten auf diese Fragen möchte der FFI in Zusammenarbeit mit der PTS Antworten bereitstellen.
Weiterer Untersuchungsbedarf notwendig
Die Wechselwirkung zwischen Druckfarben und Dispersionslacken ist ein weiterer Punkt, der mit einer Studie abgedeckt werden muss. Hierbei geht es um die Bildungen visuell störender Partikel, aber auch das De-Inking, also der Schlüsselprozess beim Papierrecycling zum Entfernen der Druckfarbe, spielen eine Rolle. Zu diesem Thema liegen derzeit noch recht wenig Erkenntnisse vor.
Auch mit dem Thema Abtrennungs- und Fragmentierverhalten von Metallpigmentierungen wird sich der FFI zukünftig beschäftigen und deren Transferverfahren analysieren. Der FFI wird sich also im Allgemeinen vermehrt mit jeglichen Beschichtungen von Verpackungsmaterialien, weiteren Applikationsverfahren und Materialkombinationen beschäftigen
Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren: Information für Verbraucher: Neues Label „recyclingfähig“ wird eingeführt
2 thoughts on “Uneingeschränktes Altpapier-Recycling”
Comments are closed.